Aktionsbedingungen
1. Anbieter der Aktion
Die Connect 24 Business-Förderung ist eine freiwillige, privatwirtschaftliche Aktion der Connect 24 GmbH. Es handelt sich nicht um eine staatliche oder öffentliche Förderung.
2. Gegenstand der Förderung
Im Rahmen der Connect 24 Business-Förderung können berechtigte Geschäftskunden bei ausgewählten Projekten einen Nachlass auf den förderfähigen Auftragswert der von Connect 24 erbrachten bzw. angebotenen Projektleistungen erhalten. Die Höhe des Nachlasses wird individuell anhand des jeweiligen Projekts und der hierfür geltenden Voraussetzungen ermittelt und kann bis zu 5.000 € betragen.
Die Connect 24 Business-Förderung wird nicht auf laufende Tarif-, Vertrags- oder Providerkosten gewährt. Insbesondere werden monatliche Grundgebühren, Verbindungsentgelte sowie laufende Mobilfunk-, Internet-, Festnetz- oder sonstige Telekommunikationstarife durch die Förderung nicht reduziert.
3. Förderfähige Projekte
Die Connect 24 Business-Förderung kann insbesondere für ausgewählte Projekte aus folgenden Bereichen gewährt werden:
- Business-Mobilfunk
- Internet- und Glasfaserlösungen
- Festnetz und Telefonanlagen
- Cloud- und IT-Lösungen
- Gerätemanagement / Device Lifecycle Management
- weitere von Connect 24 angebotene Kommunikations- und Digitalisierungslösungen
Ob ein konkretes Projekt förderfähig ist, wird im Rahmen des Förderchecks individuell geprüft.
4. Höhe der Förderung
Die konkrete Höhe der Connect 24 Business-Förderung richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Projekts sowie dem zugrunde liegenden Auftragswert und beträgt maximal 5.000 €. Die Angabe „bis zu 5.000 €“ stellt daher keine Garantie auf einen Förderbetrag von 5.000 € dar.
Die konkrete Förderhöhe wird dem Kunden vor Vertragsschluss bzw. vor verbindlicher Auftragserteilung mitgeteilt.
5. Voraussetzungen
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden. Voraussetzung für die Gewährung ist insbesondere:
- ein für die Aktion qualifiziertes Projekt,
- eine positive Prüfung durch Connect 24,
- ein entsprechender Auftrag bei Connect 24 und
- die Erfüllung der für das jeweilige Angebot mitgeteilten Voraussetzungen.
Die Anfrage über den Fördercheck begründet noch keinen Anspruch auf Gewährung einer Förderung.
6. Gewährung der Förderung
Nach erfolgreicher Prüfung teilt Connect 24 dem Kunden mit, ob eine Förderung möglich ist und in welcher Höhe diese gewährt werden kann. Die Förderung wird bei Zustandekommen des entsprechenden Auftrags als Nachlass auf den vereinbarten Auftragswert angerechnet.
Eine Auszahlung, Übertragung oder nachträgliche Auszahlung des Förderbetrags ist ausgeschlossen.
7. Kombination mit anderen Aktionen
Eine Kombination der Connect 24 Business-Förderung mit anderen Rabatten, Sonderkonditionen oder Aktionen ist nur möglich, sofern dies von Connect 24 im jeweiligen Angebot ausdrücklich bestätigt wird.
8. Verfügbarkeit der Aktion
Die Connect 24 Business-Förderung ist eine freiwillige Aktion der Connect 24 GmbH. Die Verfügbarkeit kann zeitlich oder hinsichtlich des verfügbaren Aktionsvolumens begrenzt sein.
Für bereits abgeschlossene Verträge oder bereits erteilte Aufträge kann die Förderung grundsätzlich nicht nachträglich geltend gemacht werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9. Fördercheck
Der Fördercheck auf der Website dient einer ersten Prüfung der grundsätzlichen Fördermöglichkeit. Das Absenden des Formulars stellt weder einen Vertragsschluss noch eine verbindliche Zusage einer Förderung dar. Nach Eingang der Anfrage prüft Connect 24 die Angaben und nimmt gegebenenfalls Kontakt mit dem Unternehmen auf.